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  • Naturschutzgebiete sind Schutzgebiete zum Erhalt bestimmter schützenswerter Lebensgemeinschaften oder Biotope oder zur Entwicklung derselben.

  • Grenzen der Zuständigkeit bei der Gewässerunterhaltung.

  • Bodenfunktionskarten beschreiben den Ist-Zustand des Bodens und dienen den Behörden wie auch externen Planern als grundsätzliche Bewertungsgrundlage. Sie zeigen Bodenbereiche auf, die auf Grund Ihrer Seltenheit, Ihrer natürlichen Bodenfruchtbarkeit oder Ihrer Stellung im Gesamtgefüge des Naturhaushaltes besonders schützenswert sind und stellen darüber hinaus die unterschiedlichen Bodenfunktionen dar. Die Bodenfunktionskarte, deren Erstellung im Dezember 2017 abgeschlossen wurde, dient als Leitinstrument der Identifikation und dem Schutz schützenswerter Böden. Ziel ist der sparsame und schonende Umgang mit der endlichen Ressource. Anwendung findet die Bodenfunktionskarte daher unter anderem im Bereich kommunaler Planungsprozesse wie bei der Bewertung von Eingriffen.

  • Landschaftselemente wie Hecken, Baumgruppen oder Geländestufen. Diese können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder Abwehr schädlicher Einwirkungen als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt werden.

  • Flächenhafte Darstellung der geschätzten Hintergrund-Stoffgehalte in naturnahen Oberböden sowohl von einzelnen Schwermetallen als auch von organischen Spurenstoffen in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein, dem Überschwemmungseinfluss und der Bodennutzungen im Maßstab 1:50.000. Das Stoffspektrum der Bodenbelastungskarte umfasst die Schwermetalle Cadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber, Nickel, Blei, Thallium und Zink sowie Arsen und die organischen Stoffgruppen PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und PCB (polychlorierte Biphenyle). Zudem wurden die allgemeinen Bodenparameter pH-Wert, organischer Kohlenstoffanteil, Korngröße (bei ausgewählten Proben), Skelettanteil und Trockenmasse bestimmt.

  • Gewässerverläufe (Fliesgewässer) im Kreis Recklinghausen.

  • Besonders schützenswerte Einzelobjekte wie z.B. einzelne alte Bäume und Findlinge.

  • Großflächige Schutzgebiete im baulichen Außenbereich u.a. zum Schutz des Landschaftsbildes oder zur Erhaltung der Landschaft für die Erholung.